Sicherheitshinweise
- Hiermit ist der Veranstalter ausdrücklich auf die von Feuer-Vorführungen ausgehende Brand- und Verletzungsgefahr der Veranstaltungsteilnehmer hingewiesen. Er ist gehalten angemessene Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
- Die "Handhabung von Feuer zur szenischen Darstellung" in Versammlungsstätten ist im Vorfeld der Aufführung feuerpolizeilich bei der Ordnungsbehörde zur Anzeige zu bringen. Bei Veranstaltungen in Versammlungsstätten ist die Zustimmung des Eigentümers, sowie der Feuerwehr vor Auftrittsbeginn fernschriftlich vorzulegen.
- Die Handhabung von Feuer im Rahmen privater Veranstaltungen ist der zuständigen Einsatzleitstelle der Feuerwehr am Tag der Veranstaltung telefonisch an zu zeigen.
- Im Vorfeld der Veranstaltung ist die Versammlungsstätte zu begehen und Notfall-, Melde und Lüftungssysteme sind zu erkunden.
- Gasbefüllte Leuchtmittel wie Neonröhren oder Hallogendampflampen über der Auftrittsfläche sind zu entfernen.
Zuletzt aktualisiert am 2011-03-14 von feuermann.
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